Treuhandstiftungen unter dem Dach der JGU-Stiftung

Individuelle stifterische Ziele - breit gefächertes Engagement

"Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) oder per Verfügung von Todes wegen errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet." (Bundesverband Deutscher Stiftungen)

Fachübergreifend

Katholische Theologie / Evangelische Theologie

Sozialwissenschaften, Medien und Sport

Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Medizin

Philosophie und Philologie

Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft

Geschichts- und Kulturwissenschaften

Mathematik, Physik und Informatik

Chemie, Pharmazie, Geographie und Geowissenschaften

Biologie

Hochschule für Musik Mainz

Kunsthochschule Mainz