Informationen für Studierende

Liebe Studierende,

grundsätzliche Fragen zum Deutschlandstipendium beantworten wir Ihnen auf dieser Seite oder in der Rubrik "FAQ". Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder individuelle Fragen haben, schreiben Sie mir gerne eine Mail oder rufen mich an.

Anja Noky, Referentin Deutschlandstipendium

 

Bewerbung Deutschlandstipendium Förderjahr 2024-25

 

Die Bewerbungsphase für das Förderjahr 2024-25 beginnt am Montag, 29. April 2024 um 8.00 Uhr und endet am Montag, 10. Juni 2024 um 17.00 Uhr.

Ab dem 29. April, 8.00 Uhr, wird der Bewerbungsserver freigeschaltet, so dass Sie sich hier bewerben können.

 

Was ist das Deutschlandstipendium?

 

Das Deutschlandstipendium ist ein Stipendienprogramm, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 2011 ins Leben gerufen wurde. Das Programm fördert begabte und engagierte Studierende an den Hochschulen.

Neben sehr guten Noten zählen bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums auch soziales oder gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen – etwa die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiografie. Außerdem werden besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft bzw. Situation oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Die JGU hat seit dem Programmbeginn in 2011 knapp 1.500 Stipendien vergeben.

 

Welche Leistungen erhalte ich als Stipendiatin oder als Stipendiat?

 

Stipendiat:innen erhalten 1 Jahr lang 300 €/ Monat. Das Stipendiengeld wird zur Hälfte durch einen Förderer (Unternehmen, Privatperson, Stiftung) gezahlt und zur Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Über die finanziellen Mittel hinaus, erhalten die Stipendiat:innen und Stipendiaten die Möglichkeit, Kontakte zu den Förderern zu knüpfen.

Last but not least werden Sie durch das Stipendium für Ihre Leistungen im Studium ausgezeichnet und motiviert, weiterhin Ihr Bestes zu geben.

Die Förderperiode beginnt jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres und endet am 30.September des darauffolgenden Jahres.

 

Wer kann sich bewerben?

 

Grundsätzlich können sich alle Studierenden der JGU (ausgenommen Promovierende) für das Deutschlandstipendium bewerben. Ebenfalls können sich StudienbewerberInnen zum jeweiligen Wintersemester an der JGU für das Deutschlandstipendium bewerben. Bitte beachten Sie:

Voraussetzung für den Erhalt des Deutschlandstipendiums ist die Immatrikulation an der JGU.

 

Welche Voraussetzungen sollte man für die Bewerbung mitbringen?

 

  • sehr gute Studienleistungen bzw. eine sehr gute Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) für Studienanfänger

Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem insbesondere berücksichtigt:

  • besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise
  • außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
  • besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

 

Wer wählt die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus?

 

Die Auswahl aller Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 2. Fach-semester sind und schon Prüfungsleistungen erbracht haben, erfolgt durch die Ausschüsse in den Fachbereichen.

Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung im 1. Fachsemester sind bzw. ihr Studium erst zum darauffolgenden Wintersemster beginnen und noch keine Prüfungsleistungen erbracht haben, werden in einem zentralen Ausschuss ausgewählt.

 

Wie kann man sich bewerben?

 

Die Bewerbungsphase für das Förderjahr 2024-25 beginnt am Montag, 29. April 2024 um 8.00 Uhr und endet am Montag, 10. Juni 2024 um 17.00 Uhr.

Ab dem 29. April, 8.00 Uhr wird der Bewerbungsserver freigeschaltet, so dass Sie sich hier bewerben können.

 

Folgende Unterlagen müssen  mit der Bewerbung hochgeladen werden:

Studierende der JGU und Studienbewerberinnen, die bisher schon Noten bzw. Prüfungsleistungen erbracht haben

  1. Einseitiges Motivationsschreiben (unterschrieben)
  2. Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)
  3. Immatrikulationsbescheinigung der JGU mit Studienfach und Einschreibestatus (Studienbewerber:innen können diese nachreichen)
  4. Nachweis der bisherigen Studienleistungen mit Durchschnittsnote (JGU-Studierende: z.B. AusdruckJOGU-StINe, so aktuell wie möglich)
  5. falls vorhanden: qualifizierte Zeugnisse der längeren Praktika
  6. aktuelle Bescheinigungen über soziales, gesellschaftliches o.a. Engagement
  7. Bescheinigungen Auszeichnungen
  8. Ausländische Studierende: Anerkennungsurkunde

 

Außerdem: Stellungnahme eines/ einer Univ.-Professor/in oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters/ einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin. Das dazugehörige Formular können Sie hier herunterladen:

Stellungnahme_Deutschlandstipendium JGU_2024

Letter of recommendation_Deutschlandstipendium JGU_2024

 

Studienanfänger:innen, die noch keine Noten bzw. Prüfungsleistungen erbracht haben

  1. Einseitiges Motivationsschreiben (unterschrieben)
  2. Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)
  3. Immatrikulationsbescheinigung mit Studienfach und Einschreibestatus (kann nachgereicht werden)
  4. Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, Abschluss Berufsausbildung, ggfs. Arbeitszeugnis
  5. qualifizierte Zeugnisse der längeren Praktika (falls vorhanden)
  6. aktuelle Bescheinigungen über soziales, gesellschaftliches o.a. Engagement
  7. Bescheinigungen Auszeichnungen
  8. Ausländische Studierende: Anerkennungsurkunde

 

Bewerber:innen der Kunsthochschule: Bitte reichen Sie diese Unterlagen zusätzlich digital ein:

  1. Bildliche & schriftliche Dokumentation wichtiger Arbeiten der zurückliegenden Jahre (max. 10 Seiten)
  2. Bei filmischen oder szenischen Arbeiten können Video-Dateien auf einem Stick beigelegt werden
  3. Künstlerischer Lebenslauf
  4. Wenn vorhanden, Publikationen, in denen das eigene Werk dokumentiert wird (max. 3 Kataloge)

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro und wird als Zuschuss gewährt (keine Rückzahlung durch die/den Studierende/n möglich). Die Auszahlung setzt voraus, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat an der JGU immatrikuliert ist.

Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet. Das Deutschlandstipendium wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende bereits von einer anderen Einrichtung leistungsbezogene Förderung erhält. Ausnahmen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.

Das Deutschlandstipendium wird bewilligt für zwei Semester (Bewilligungszeitraum), längstens für die Dauer der Regelstudienzeit in dem jeweiligen Studiengang.
Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt.
Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.

Wechselt der Stipendiat oder die Stipendiatin während des Bewilligungszeitraums die Hochschule, wird das Stipendium entsprechend der bisherigen Bewilligung ein Semester lang fortgezahlt. Maßgeblich ist die Semesterdauer an der Hochschule, die das Stipendium vergeben hat. Die Bewerbung um ein erneutes Stipendium an der neuen Hochschule ist möglich.