Hintergrund |
Der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wurden zweckgebundene Mittel zur Verfügung gestellt, die am 22. Mai 1997 in eine Stiftung zur Förderung von Forschung und Lehre im Rahmen der Zusammenarbeit mit Partnerhochschulen überführt wurden. |
Zweck |
Unmittelbare Förderung von Forschung und Lehre im Bereich der Beziehungen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zu ihren Partnerhochschulen durch die Finanzierung von Aufenthaltskosten von Gastprofessorinnen und -professoren von Partnerhochschulen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz |
Antragsberechtigt |
Alle Fachbereiche |
Termin |
Auf Anfrage |
Dauer |
Abhängig von der Aufenthaltsdauer |
Höhe |
max. Höhe der jährlichen Erträge |