Stiftung Dr. iuris utriusque Karl Feldbausch

Hintergrund Mit Erbvertrag vom 29. Juli 1966 wurde die Johannes Gutenberg-Universität Mainz als Erbe Dr. Karl Feldbauschs eingesetzt und errichtete aus dem Nachlass die gemeinnützige Stiftung Dr. iuris utriusque Karl Feldbausch.
Zweck Förderung der Wissenschaft auf den Gebieten der Katholischen Theologie und der systematischen zoologischen und botanischen Forschung in Form von Stipendien und Sachbeihilfen durch die Vergabe einmaliger Stipendien und Zuschüsse an würdige und bedürftige Studierende der Katholisch-Theologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; auf Antrag werden im Fachbereich Biologie Zuschüsse zu systematischen Arbeiten in den Gebieten der Botanik und der Zoologie gewährt.
Begünstigter Personenkreis Studierende oder Doktorandinnen/Doktoranden der Fachbereiche 01 (Katholisch-Theologische Fakultät) und 10 (Biologie) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Termin Fortlaufend
Dauer Maximal 12 Monate
Höhe Maximal Höhe der jährlichen Erträge