Sibylle Kalkhof-Rose-Stiftung

"Ein Vermögen wird nicht von einem allein verdient, es ist die Arbeit vieler. Davon sollte man etwas zurückgeben"

Stifterin Sibylle Kalkhof-Rose (1925-2022)

(Foto: Peter Pulkowski)

 

Die Sibylle Kalkhof-Rose-Stiftung wurde 2005 von Frau Sibylle Kalkhof-Rose als Treuhandstiftung unter dem Dach der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gegründet. Inzwischen ist die Stiftung mit einem Kapital von mehr als 3 Mio € ausgestattet.

 

Stiftungszweck

Die Stiftung hat die Aufgabe, den jungen wissenschaftlichen Nachwuchs an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz durch die Vergabe von Stipendien und Preisen und durch die Gewährung von Sachmitteln für exzellente Forschungsvorhaben aller Fachbereiche zu fördern.

 

Förderlinien


Die Stiftung schreibt jährlich zwei Sibylle Kalkhof-Rose Universitätspreise für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus in den Bereichen:

  • Geisteswissenschaften / Sozialwissenschaften
  • Naturwissenschaften / Medizin.

Ausgezeichnet werden können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit herausragenden persönlichen und wissenschaftlichen Leistungen, die

  • promoviert sind
  • bei Ablauf der Vorschlagsfrist in einem Beschäftigungsverhältnis zur Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder zu einem ihr verbundenen Institut stehen
  • bei Ablauf der Vorschlagsfrist das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • noch nicht auf eine W2 oder W3-Professur berufen worden.

Die detaillierte Ausschreibung für den Sibylle Kalkhof-Rose-Universitätspreis 2024 ab dem letzten Quartal 2023 als Download zur Verfügung stehen. Die Vorschlagsfrist endet voraussichtlich Mitte Januar 2024.


Die Stiftung fördert außerordentliche, nachhaltige und bedeutende Vorhaben, Maßnahmen oder Anschaffungen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, wenn diese nicht durch reguläre Mittel gedeckt sind.

Antragsberechtigt sind

  • das Präsidium der JGU
  • Fachbereiche und künstlerische Hochschulen der JGU (Dekaninnen und Dekane, Rektorinnen und Rektoren)
  • Institute und Zentrale Einrichtungen der JGU (Einrichtungsleitungen)
  • wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den vorgenannten Bereichen.

Anträge auf Förderung sind ausschließlich in digitaler Form zu richten an universitaetsfoerderung@uni-mainz.de. Sie müssen enthalten:

  • Kontaktdaten
  • Projektbeschreibung (maximal 5 Seiten)
  • Finanzierungsplan
  • Angabe der beantragten Förderungshöhe
  • Zeitplan
  • Erklärung, ob und ggf. mit welchem Ergebnis ein Förderantrag an anderer Stelle eingereicht wurde.

Anträgen von wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist zusätzlich eine Stellungnahme des zuständigen Dekans oder Rektors/ der zuständigen Dekanin oder Rektorin bzw. der zuständigen Einrichtungsleitung beizufügen.

Der Beirat der Stiftung entscheidet in der Regel zweimal jährlich über Förderanträge. Stichtage sind jeweils der 31. Juli und der 31. Dezember eines Jahres. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eine Ablehnung wird nicht begründet.

Bewilligte Mittel sind zeitnah und zweckgebunden für das Förderprojekt zu verwenden. Innerhalb von drei Monaten nach Projektabschluss muss die Projektleitung einen formlosen Verwendungsnachweis vorlegen (universitaetsfoerderung@uni-mainz.de) .

 

Stiftungsbeirat

Dem Beirat der Sibylle Kalkhof-Rose-Stiftung gehören an:

Justizrat Dr. Wolfgang Litzenburger (Vorsitzender)
Univ.-Prof. Dr. Mechthild Dreyer
Univ.-Prof. Dr. Claudia Landwehr
Univ.-Prof. Dr. Jörg Michaelis
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller-Stach
Univ.-Prof. Dr. Andreas Rödder.

 

 

 

Kontakt

Dr. Kristina Pfarr
Zertifizierte Stiftungsmanagerin und -beraterin (DSA)
Bereichsleitung Universitätsförderung und Alumni
Tel.: 06131 39-27007
E-Mail