Professor Dr. Dietrich Lang-Hinrichsen-Stiftung

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Hintergrund Die Stiftung wurde 1983 durch Klara Lang-Hinrichsen zum Gedächtnis an ihren Ehemann Dr. Dietrich Lang-Hinrichsen, 1974 verstorbener Bundesrichter a.D. und ordentlicher Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Mainz, testamentarisch errichtet.
Zweck Förderung fähiger Strafrechtlerinnen und Strafrechtler des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz durch die Vergabe von Stipendien und Sachbeihilfen (Tagungskosten, Reisekosten); ausgenommen von der Förderung sind Inhaberinnen und Inhaber von C 3- und C 4-Professuren bzw. W 2- oder W 3-Professuren.
Begünstigter Personenkreis Fachbereich 03 – Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Termin Auf Anfrage
Dauer max. 2 Jahre
Höhe max. BAFöG-Satz bzw. Höhe der anfallenden Kosten