Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Bewerbung zum Deutschlandstipendium. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ja. Bitte reichen Sie eine englische oder deutsche Bewerbung ein und lassen Sie Ihre Leistungsnachweise, falls notwendig, auf das deutsche Notensystem umrechnen. Bitte reichen Sie Ihre Anerkennungsurkunde ein. Voraussetzung für den Erhalt des Deutschlandstipendiums ist die Immatrikulation an der JGU.
Voraussetzung für eine Bewerbung, bzw. den Erhalt des Stipendiums ist zunächst, dass Sie zum jeweiligen Wintersemester an der JGU immatrikuliert sind. Sollten Sie Ihr Studium vor Ablauf des Sommersemesters beenden, endet das Stipendium mit Ablauf des Monats, in dem Sie exmatrikuliert werden. Sie sind verpflichtet, die JGU entsprechend darüber zu informieren.
Ja, eine Absage bedeutet nicht, dass man endgültig abgelehnt wurde. Man kann sich bei jeder Ausschreibung neu bewerben.
Nein, förderfähig sind beim Deutschlandstipendium laut Stipendienprogramm-Gesetz ausschließlich Studierende bis zum konsekutiven Masterabschluss.
Ja. Das Deutschlandstipendium wird während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthaltes innerhalb der Bewilligungsdauer fortgezahlt. Dies gilt im Rahmen des ERASMUS-Programms auch dann, wenn Sie gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom DAAD erhalten.
Sie müssen den regulären Bewerbungsprozess durchlaufen und sich mit den geforderten Unterlagen neu bewerben.
Im Motivationsschreiben sollten Sie begründen, weshalb Sie, aus Ihrer Sicht, das Deutschlandstipendium erhalten sollten. Stellen Sie Ihre aktuelle Situation dar (Studium, Schwerpunkte, Engagement etc.), zeigen Sie aber auch auf, welchen beruflichen Weg Sie anstreben.
Nein, Ihre kopierten Nachweise müssen nicht beglaubigt sein.
Bitte bewerben Sie sich mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) als Leistungsnachweis.
Ja, das ist möglich.
Bitte reichen Sie einen Nachweis aller bestandenen Scheine ein.
Ja, Sie können die Stellungnahme auch von einem Professor oder einer Professorin Ihrer vorherigen Uni ausstellen lassen – bitte unbedingt an den Stempel der Uni/ des Instituts denken. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Mail mit der Stellungnahme von der Dienstadresse der Person, die die Stellungnahme ausstellt, benötigt. Bitte die Mail senden an: anja.noky@uni-mainz.de .
Ja, Sie müssen alle Bewerbungsunterlagen hochladen, da die schriftliche Bewerbung seit 2021 entfällt.
Ja, Sie erhalten eine automatische Bestätigung, nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben.
Dieser Liste können Sie entnehmen, für welche Stipendien eine Doppelförderung möglich ist und für welche nicht: Übersicht zur Zulässigkeit von Doppelförderungen
Ja, wenn Sie das Deutschlandstipendium erhalten und dann die Zusage für ein Stipendium erhalten, das Sie bevorzugen, können Sie das Deutschlandstipendium stoppen. In diesem Fall bitte eine Nachricht an die Referentin Deutschlandstipendium schreiben anja.noky@uni-mainz.de.