Die Welt von morgen gestalten wir schon heute. Zusammen mit der Johannes Gutenberg-Universitätsstiftung leisten Sie einen bleibenden Beitrag für Bildung und Wissenschaft – passgenau auf Ihre persönlichen Anliegen und Ziele abgestimmt.
Seit ihrer Wiedergründung 1946 ist die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) ein Ort des freien Denkens, der kulturellen Vielfalt und der interdisziplinären Zusammenarbeit. Die JGU-Stiftung engagiert sich dafür, diesen Anspruch auch in Zukunft zu bewahren. Unser Ziel: Talente entfalten, Wissen vermehren und gesellschaftlichen Fortschritt vorantreiben. Mit Ihrer Unterstützung schaffen wir Perspektiven – für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für die Gesellschaft.
Die JGU-Stiftung ist eine rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Mainz. Sie bündelt stifterische Interessen zugunsten der JGU. Gerne kommen wir mit Ihnen darüber ins Gespräch, wie auch Sie Zukunft stiften können.
Ihre Spende zugunsten der JGU-Stiftung oder einer ihrer Treuhandstiftungen wird zeitnah und in voller Höhe unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Vorstellungen eingesetzt.
Sie entscheiden, ob Sie Ihre Spende an ein bestimmtes Projekt binden möchten oder ob wir Ihre Spende genau dort einsetzen sollen, wo sie am effektivsten wirken kann.
Ihre Spende, egal in welcher Höhe, macht wichtige Projekte erst möglich.
Mit einer Zustiftung in den Kapitalstock der Johannes Gutenberg-Universitätsstiftung oder wahlweise auch in den Kapitalstock einer der bei uns bestehenden unselbstständigen Stiftungen (Treuhandstiftungen) setzen Sie ein Zeichen der Verantwortung und tragen langfristig zur Förderung von Wissenschaft, Bildung, Forschung, Lehre und Kunstausübung an der JGU bei.
Das zugestiftete Kapital erhöht das Vermögen der JGU-Stiftung bzw. der JGU und bleibt dauerhaft und unter Beibehaltung der Zweckbestimmung erhalten. Förderungen werden aus den jeweiligen Erträgen des Vermögens finanziert.
Es gibt keine Mindestbeträge für eine Zustiftung in das Kapital der JGU-Stiftung.
Ein Stiftungsfonds (auch Themen- oder Namensfonds) ist eine einfache und wirkungsvolle Möglichkeit, ein persönliches Anliegen gezielt voranzubringen. Die Vielfalt an Forschungsfeldern, akademischen Initiativen und Fördermöglichkeiten an der JGU bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte für Ihr Engagement. Sie bestimmen die inhaltlichen Schwerpunkte – und wir stellen sicher, dass Ihre Förderung zielgerichtet wirkt.
Formal gesehen ist ein Stiftungsfonds eine Zustiftung mit Auflagen in das Kapital einer bestehenden Stiftung, Die rechtliche Grundlage bildet ein Schenkungsvertrag. Die Erträge Ihres Fonds werden separat ausgewiesen, und die JGU-Stiftung fördert daraus den vereinbarten Zweck.
Ein Stiftungsfonds eignet sich besonders für alle, die sich mit überschaubarem Aufwand, aber dennoch langfristig und zweckgebunden stifterisch engagieren möchten. Die JGU-Stiftung bietet die Errichtung eines Stiftungsfonds ab einem Kapital in Höhe von 100.000 Euro an.
Eine Treuhandstiftung oder unselbstständige Stiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Werte langfristig in einer eigenen Stiftung zu verankern – ohne den administrativen Aufwand einer rechtlich selbstständigen Stiftung.
Die Verwaltung Ihrer Stiftung übernimmt die JGU-Stiftung. Ob Sie exzellente Forschung, talentierte Studierende oder zukunftsweisende Projekte an der JGU unterstützen möchten – Ihre Stiftung trägt dauerhaft dazu bei, Wissen zu mehren und Fortschritt zu ermöglichen.
Dank der flexiblen Struktur einer Treuhandstiftung können Sie Ihre Förderziele individuell festlegen und auf Wunsch selbst an Förderentscheidungen mitwirken. Das Stiftungskapital bleibt erhalten, während die Erträge dem gewählten Zweck zugutekommen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stiftung durch Zustiftungen weiter wachsen zu lassen.
Die JGU-Stiftung begleitet Sie von der Idee bis zur Umsetzung und betreut die aktive Stiftungsarbeit. Ab einem Kapital in Höhe von 300.000 Euro kann Ihre Treuhandstiftung mit uns ins Leben gerufen werden.
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, genau zu bestimmen, welche Menschen oder Institutionen bei der Verteilung Ihres Nachlasses berücksichtigt werden sollen. Sie können so nicht nur Ihre Angehörigen absichern, Sie prägen auch die Gesellschaft mit Ihren Ideen, lassen Ihre persönlichen Werte weiterleben oder bringen ihre Dankbarkeit gegenüber Personen oder Institutionen zum Ausdruck.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz und die Johannes Gutenberg-Universitätsstiftung sind gemeinnützig und damit von der Erbschaftsteuer befreit. Das bedeutet: Ein Vermächtnis kommt in vollem Umfang dem gewünschten Zweck zugute.
Mit Ihrem Letzten Willen zugunsten der JGU oder der JGU-Stiftung können Sie die Zukunft von Bildung und Wissenschaft über ihr Leben hinaus nachhaltig mitgestalten – in den Bereichen, Themen oder Projekten, die Ihnen persönlich wichtig sind.
Wir informieren Sie gern in einem vertraulichen Gespräch. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wir kommen auf Wunsch auch zu Ihnen.
Die JGU steht für exzellente Forschung und Lehre in einem breiten Themenspektrum – von den Geistes- und Sozialwissenschaften über Natur- und Lebenswissenschaften und Medizin bis zu Musik und Kunst. Diese Vielfalt bietet Stifterinnen und Stiftern eine einzigartige Gelegenheit, gezielt in Themen zu investieren, die ihnen besonders am Herzen liegen.
Die JGU-Stiftung ermöglicht Ihnen, Ihre individuellen Förderinteressen mit den vielfältigen Forschungs- und Lehrschwerpunkten der Universität in Einklang zu bringen. Ob Sie sich für Bildungsgerechtigkeit, medizinische Innovationen, Nachhaltigkeit oder kulturelles Erbe engagieren möchten – wir bieten den passenden Ansatz für Ihre Zustiftung, Ihren Stiftungsfonds oder Ihre eigene Stiftungsidee.
Stiften bedeutet mehr als finanzielles Engagement. Die JGU-Stiftung bietet Stifterinnen und Stiftern Möglichkeiten, sich einzubringen und ihre individuellen Ideen und Werte in die universitäre Gemeinschaft einzubringen.
Sie haben die Chance, Ihre Vision in konkrete Projekte zu überführen. Dabei entscheiden Sie selbst, in welchem Maße Sie sich aktiv beteiligen möchten: von beratender Mitwirkung über den persönlichen Austausch mit Forschenden und die Begleitung von Stiftungsprojekten bis hin zur Mitentscheidung über die Mittelvergabe im Beirat Ihrer Stiftung. Als Stifter oder Stifterin sind Sie zudem Mitglied der Stifterversammlung der JGU-Stiftung.
Stiften verbindet: Mit einem Engagement zusammen mit der JGU-Stiftung werden Sie Teil eines lebendigen Netzwerks aus engagierten Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft.
Der Austausch mit anderen Stifterinnen und Stiftern sowie mit führenden Köpfen aus Forschung und Lehre eröffnet neue Perspektiven. Ob bei exklusiven Veranstaltungen, Fachgesprächen oder gemeinsamen Projekten – Ihr Engagement entfaltet Wirkung in einer starken Gemeinschaft.
Wer stiftet, möchte nachhaltig wirken – mit der Gewissheit, dass das eigene Engagement genau dort ankommt, wo es gebraucht wird. Die JGU-Stiftung bietet Stifterinnen und Stiftern diese Sicherheit: Durch klare gesetzliche Regelungen und eine transparente Verwaltung ist garantiert, dass das Stiftungsvermögen dauerhaft und ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet wird.
Langfristiger Kapitalerhalt und der verantwortungsvolle Umgang mit den Mitteln stehen dabei im Mittelpunkt. So bleibt Ihr Engagement über Generationen hinweg wirksam – verlässlich, nachhaltig und im Einklang mit Ihren Vorstellungen.
Überlassen Sie die Arbeit uns. Die JGU-Stiftung berät Sie im gesamten Stiftungsprozess vor, während und nach der Gründung. Sie übernimmt die Verwaltung Ihres Stiftungsfonds oder Ihrer Treuhandstiftung und sorgt für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Wir unterstützen Sie gemeinsam mit der JGU bei der Verwirklichung des festgelegten Zwecks.
So können sich Stifterinnen und Stifter ganz auf ihre Ziele konzentrieren, ohne sich um administrative, organisatorische oder rechtliche Aspekte kümmern zu müssen.
Nicht zuletzt: Stiften und Spenden ist auch steuerlich attraktiv. Der Gesetzgeber fördert gemeinnütziges Engagement mit erheblichen steuerlichen Vorteilen.
Diese steuerlichen Anreize ermöglichen es Ihnen, Ihr Engagement besonders wirkungsvoll zu gestalten – mit nachhaltiger Förderung Ihrer Herzensanliegen und finanziellen Vorteilen.
Das Kuratorium repräsentiert die Johannes Gutenberg-Universitätsstiftung nach außen, berät den Vorstand und unterstützt die Aktivitäten der Stiftung. Den Vorsitz hat der Präsident oder die Präsidentin der JGU kraft Amtes inne.
- Prof. Dr. Georg Krausch (Vorsitzender), Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Dr. h. c. Klaus Adam, Wirtschaftsprüfer
- Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Andreas Barner, Mitglied des Gesellschafterausschusses, Boehringer Ingelheim GmbH
- Arasch Charifi, Vorstandsmitglied der DZ Privatbank S. A.
- Prof. Dr. Jürgen W. Falter, Politikwissenschaft, JGU
- Dr. Hans Friderichs, Bundesminister a. D.
- Daniel Gahr, Vorstandsvorsitzender der Mainzer Stadtwerke AG
- Gundula Gause, Journalistin
- Gabi Heberle, Direktorin, Deutsche Bank AG
- Dr.-Ing. Frank Heinricht, Vorstandsvorsitzender der SCHOTT AG
- Catharina Hempler-Kriegel LL. M., Kanzlei NeusselKPA
- Frank Hockemeier, Volksbank Darmstadt-Mainz eG
- Dr. Ulrich Link, Sprecher der Geschäftsführung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Justizrat Dr. Wolfgang Litzenburger, Notar a. D. (Vertreter der Stifterversammlung)
- Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, Direktor Augenklinik und Poliklinik, Universitätsmedizin Mainz
- Henning Quitzau, Commerzbank AG
- Thomas Schelberg, Geschäftsführer der SWR Media Services GmbH
- Alexander Steinhoff LL. M., CEO & Co-Founder des Saentis Family Office / Stifter und Vorstandsvorsitzender der Mainzer Wissenschaftsstiftung
- Karina Szwede, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Rheinhessen
Stand: April 2025
In der Stifterversammlung hat jede von der JGU-Stiftung verwaltete Stiftung ihre eigene Vertretung. Diese wird in der Regel von den Stifterinnen und Stiftern selbst übernommen. Auf deren Wunsch oder nach ihrem Tod übernimmt eine andere, vom Beirat der Stiftung bestimmte Person diese Funktion.
Der Vorstand kann weitere Personen mit Stimmrecht in die Stifterversammlung aufnehmen, wenn sie eine substanzielle Zustiftung geleistet haben.
Eine wichtige Aufgabe der Stifterversammlung ist die Entlastung des Vorstands auf der Grundlage des Geschäftsberichts für das jeweilige Geschäftsjahr.
Die JGU-Stiftung verwaltet alle Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds zugunsten der JGU einschließlich der Universitätsmedizin. Verschaffen Sie sich einen Überblick!