Privates Engagement ermöglicht es der Universität, flexibel auf Herausforderungen zu reagieren und innovative Projekte zu realisieren. Mit exzellenter Forschung und Lehre, ihrer Vielfalt der Disziplinen und zahlreichen Initiativen bietet die JGU ideale Voraussetzungen und Möglichkeiten für Ihr gesellschaftliches Engagement.

Die Motive unserer Förderinnen und Förderer sind individuell – Verbundenheit ausdrücken, ein Anliegen voranbringen, das ihnen persönlich wichtig ist, Studierenden Chancen eröffnen, ein Lebenswerk dauerhaft fortgeführt wissen, der Gesellschaft etwas zurückgeben.

Ob durch eine Spende zur direkten Unterstützung aktueller Vorhaben oder ein langfristiges Engagement über die Johannes Gutenberg-Universitätsstiftung – gemeinsam finden wir Ihr Projekt. Danke für Ihre Unterstützung!

Neue Herausforderungen brauchen engagierte Unterstützung. Mit Ihrer Hilfe können innovative Ideen realisiert, Chancen eröffnet und nachhaltige Entwicklungen angestoßen werden. Jeder Beitrag zählt – und kann viel bewirken.

Ihre Spende an die Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder die Johannes Gutenberg-Universitätsstiftung wird zeitnah und in voller Höhe unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Vorstellungen für Forschung und Lehre eingesetzt.

Sie entscheiden, ob Sie Ihre Spende an ein bestimmtes Projekt binden möchten oder ob wir Ihre Spende genau dort einsetzen sollen, wo sie am effektivsten wirken kann.

Ihre Spende, egal in welcher Höhe, macht wichtige Projekte erst möglich.

Sie haben Grund zum Feiern? Vielleicht ein runder Geburtstag oder ein Jubiläum? Und Sie möchten eigentlich auf Geschenke verzichten? Dann bitten Sie Ihre Gäste stattdessen um eine Spende für Forschung und Lehre an der JGU.

Kontaktieren Sie uns gerne vor Ihrem Spendenaufruf. Gemeinsam finden wir die optimale Gestaltung und Umsetzung Ihres Vorhabens.

Mit der Johannes Gutenberg-Universitätsstiftung können Sie dauerhaft einen Beitrag leisten und Ihre persönlichen Stiftungsziele verwirklichen. Die Stiftung bietet zahlreiche Möglichkeiten, von Spenden über Zustiftungen bis hin zur Gründung eines Stiftungsfonds oder einer eigenen Treuhandstiftung. Sie profitieren von kompetenter Beratung, einer kostengünstigen Verwaltung und einer effektiven Mittelverwendung.

Die JGU-Stiftung verfügt über langjährige Erfahrung als Stiftungstreuhänderin und verwaltet mehr als 40 Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds zugunsten der JGU.

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, genau zu bestimmen, welche Menschen oder Institutionen bei der Verteilung Ihres Nachlasses berücksichtigt werden sollen. Sie können so nicht nur Ihre Angehörigen absichern, Sie prägen auch die Gesellschaft mit Ihren Ideen, lassen Ihre persönlichen Werte weiterleben oder bringen ihre Dankbarkeit gegenüber Personen oder Institutionen zum Ausdruck.

Die JGU und die JGU-Stiftung sind gemeinnützig und damit von der Erbschaftsteuer befreit. Ein Vermächtnis zugunsten der JGU oder der JGU-Stiftung kommt daher vollständig dem gewünschten Zweck zugute. So können Sie Bildung, Wissenschaft und Kunst nachhaltig fördern.

Mit Ihrem Letzten Willen zugunsten der JGU oder der JGU-Stiftung können Sie die Zukunft von Bildung und Wissenschaft über ihr Leben hinaus nachhaltig mitgestalten – in den Bereichen, Themen oder Projekten, die Ihnen persönlich wichtig sind.

Wir informieren Sie gern in einem vertraulichen Gespräch. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wir kommen auf Wunsch auch zu Ihnen.

Spenden für Führungskräfte von morgen

Als Förderer im Rahmen des Deutschlandstipendiums profitieren Unternehmen in mehrfacher Hinsicht: Sie investieren gezielt in hochqualifizierte Nachwuchskräfte, stärken ihr Employer Branding und knüpfen frühzeitig Kontakte zu exzellenten Studierenden.

Mit einem Förderbetrag von nur 150 Euro pro Monat ermöglichen Sie gemeinsam mit dem Bund ein Stipendium von 300 Euro – ein starkes Signal für gesellschaftliches Engagement und Fachkräftesicherung. Zudem erhalten Sie Zugang zu einem exklusiven Netzwerk aus Hochschulen, Talenten und anderen engagierten Unternehmen.

Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und die klügsten Köpfe von morgen für sich zu gewinnen!



Sponsoring

Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, mit einem Sponsoring an der JGU gezielt Ihre Sichtbarkeit in einem innovationsstarken Umfeld zu erhöhen. Mit Ihrem Engagement unterstützen Sie zukunftsweisende Projekte, stärken Ihre Marke im akademischen Umfeld, bauen nachhaltige Netzwerke auf und positionieren sich als verantwortungsvoller Partner von Wissenschaft und Gesellschaft.

Wir bieten maßgeschneiderte Sponsoringmöglichkeiten, die zu Ihren Zielen passen. Gerne sprechen wir mit Ihnen über individuelle Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Steuerliche Anreize fördern gemeinnütziges Engagement in der Gesellschaft, indem sie Spenden, Stiftungen und Zustiftungen begünstigen. Von diesen Vorteilen profitieren sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.

Privatpersonen: Spenden gemeinnützige Organisationen wie die JGU oder die JGU-Stiftung können Sie bis zur Höhe von 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte geltend machen.

Unternehmen: Spenden von Körperschaften, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen wirken sich ebenfalls steuermindernd aus. Es können Spenden bis zu 20 % der Summe der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe aus Umsatz und gezahlten Löhnen und Gehältern steuerlich geltend gemacht werden.

Für alle gilt: Abziehbare Spenden, die die oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren geltend gemacht werden.


Für Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung Ihrer Bank als Nachweis. Für höhere Spendensummen erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung von uns.

Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung können in Höhe von bis zu 1 Million Euro pro Person steuerlich berücksichtigt werden. Ehepaare können den Betrag doppelt geltend machen, insgesamt also bis zu 2 Millionen Euro. Der steuerliche Abzug kann dabei über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt werden.
[§ 10b Abs. 1 EStG]

Diese Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs besteht nicht nur für Zuwendungen in eine Stiftung zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung, sondern auch für eine Zustiftung, wenn also Vermögen in eine bereits bestehende Stiftung eingebracht wird, allerdings erst nach Ablauf des Gründungsjahres.


Gemeinnützige Stiftungen wie die JGU-Stiftung sind von der Steuer befreit. Wenn Sie ererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall stiften, fällt darauf keine Erbschaftsteuer an. Ggf. bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet. So können Sie ggf. Ihre Erbschaftsteuerlast senken, indem Sie einen Teil des geerbten Vermögens stiften.
[§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG]


Stifter einer Verbrauchsstiftung genießen nicht dieselben steuerlichen Vergünstigungen wie Stifter einer auf Dauer errichteten Stiftung: Da das Kapital nicht dauerhaft für einen gemeinnützigen Zweck zur Verfügung steht, können bei der Dotierung einer Verbrauchsstiftung oder einer Zustiftung in eine Verbrauchsstiftung nur die allgemeinen spendenrechtlichen Abzugsbeträge des § 10b Abs. 1 EStG geltend gemacht werden.


Bitte geben Sie auch Ihren Namen und Ihre Anschrift an, vielen Dank!

Engagement bewirkt vieles – und kann Leben verändern. Erfahren Sie hier exemplarisch, wie durch private Unterstützung neue Ideen entstehen, Chancen gefördert und positive Impulse gesetzt werden. Lassen Sie sich inspirieren!

Mit unseren Veranstaltungsreihen bieten wir unseren Unterstützerinnen und Unterstützern besondere Einblicke und Gelegenheiten zum Dialog. Sie schaffen Raum für Begegnungen, Austausch und neue Perspektiven ebenso wie zahlreiche Einzelveranstaltungen, zu denen wir unsere Förderinnen und Förderer gerne willkommen heißen.

Im Zentrum unserer Arbeit stehen Entwicklung und Pflege tragfähiger Partnerschaften mit Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen. Dies umfasst auch die Betreuung und den weiteren Ausbau des Stiftungswesens an der JGU gemeinsam mit der Johannes Gutenberg-Universitätsstiftung.

Wir informieren und beraten zur privaten Hochschulförderung an der JGU und bieten unseren Unterstützern und Stifterinnen und Stiftern zahlreiche Serviceleistungen.

Wir stärken das Netzwerk der JGU und unterstützen Aktivitäten an Instituten und Fachbereichen zur Bindung von Gutenberg-Alumni und -Alumnae einschließlich der ehrenamtlichen Arbeit in den Alumni-Vereinen.

Wir wollen vertrauensvolle Beziehungen schaffen, die sowohl der JGU zugutekommen als auch unseren Förderinnen und Förderern Mehrwert bieten.

Ethik: Wir verpflichten uns zu einem verantwortungsvollen Fundraising, das auf Transparenz, Ehrlichkeit, Integrität und Respekt basiert.

Zusammenarbeit: Die Menschen in all ihrer Individualität stehen für uns im Mittelpunkt. Vertrauen, Offenheit und Innovationsbereitschaft prägen unsere kooperative Arbeitsweise. Jede und jeder kann sich einbringen und dazu beitragen, die Zukunft der JGU positiv zu gestalten.

Verantwortung: Wir arbeiten sorgfältig und wirtschaftlich, um bestmöglich die Zufriedenheit unserer Partner und Nutzen für die JGU zu gewährleisten.

Professionalität: Wir handeln stets im Bewusstsein unserer Rolle als Repräsentantinnen und Repräsentanten der JGU. Hohe Beratungskompetenz und Servicequalität sind uns wichtig.