Das Deutschlandstipendium ist ein Stipendienprogramm, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 2011 ins Leben gerufen wurde. Das Programm fördert begabte und engagierte Studierende an Hochschulen.
Neben sehr guten Noten zählen bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums auch soziales oder gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen – etwa die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiografie. Außerdem werden besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt, die sich beispielsweise aus der familiären Situation oder einem Migrationshintergrund ergeben.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Deutschlandstipendium in 2011 eingeführt, um die Stipendienkultur in Deutschland weiterzuentwickeln.
Wenn Sie sich für die Förderung des Deutschlandstipendiums entscheiden, heißt das:
- Sie unterstützen eine Studentin/ einen Studenten oder mehrere Studierende der JGU.
- Sie können Studierende bestimmter Fachbereiche fördern.
- Sie investieren pro Stipendium 1.800 Euro, die Sie steuerlich geltend machen können.
- Sie kommen in Kontakt mit begabten und engagierten jungen Menschen.
Das Besondere ist: Das Bundesbildungsministerium verdoppelt Ihren Beitrag, so dass die Stipendiatinnen und Stipendiaten jeweils 3.600 Euro pro Förderjahr erhalten.
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten liegt bei den Gremien der JGU. Das bestmögliche Matching von Fördernden und Geförderten ist unser Anspruch und Ziel!
…ein Stipendium mit einem Betrag in Höhe von 1.800 Euro.
Damit unterstützen Sie für ein Jahr leistungsstarke und engagierte Studierende. Sie können wählen, in welchem Fachbereich Sie fördern möchten.
…das Deutschlandstipendium an der JGU mit einer größeren Summe: Sie übernehmen mindestens zwölf Stipendien, die Sie auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren verteilen können. Damit haben Sie die Möglichkeit, dem Stipendium Ihren Namen zu geben.
…das Deutschlandstipendium mit einer kleineren Summe: Wir bündeln auch kleinere Spendenbeträge verschiedener privater Geldgeber, die wir zu einem Stipendium zusammenführen. Wenn Sie direkt spenden möchten, nutzen Sie bitte die Bankverbindung unseres Spendenkontos.
Landeshochschulkasse Mainz
Deutsche Bundesbank, Filiale Mainz
IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
BIC: MARKDEF1550
Verwendungszweck: 6101 28286 9122001
Bitte geben Sie auch Ihren Namen und Ihre Anschrift an, vielen Dank!
Grundsätzlich können sich alle Studierenden der JGU bewerben – ausgenommen sind Promovierende.
Ebenfalls können sich Studienbewerber*innen zum jeweiligen Wintersemester an der JGU bewerben.
Voraussetzung für den Erhalt des Deutschlandstipendiums ist die Immatrikulation an der JGU.
Neben sehr guten Studienleistungen beziehungsweise einer sehr guten Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abiturzeugnis bei Studienanfänger*innen) werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise
- außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
- besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder (insbesondere als Alleinerziehende/r) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten oder ein Migrationshintergrund.
Die Auswahl aller Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Fachsemester sind und schon Prüfungsleistungen erbracht haben, erfolgt durch die Ausschüsse in den Fachbereichen.
Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung im ersten Fachsemester sind beziehungsweise ihr Studium erst zum darauffolgenden Wintersemester beginnen und noch keine Prüfungsleistungen erbracht haben, werden in einem zentralen Ausschuss ausgewählt.
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro und wird als Zuschuss gewährt (keine Rückzahlung). Die Auszahlung setzt voraus, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat an der JGU immatrikuliert ist.
Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet. Das Deutschlandstipendium wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende bereits von einer anderen Einrichtung leistungsbezogene Förderung erhält. Ausnahmen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.
Das Deutschlandstipendium wird bewilligt für zwei Semester (Bewilligungszeitraum), längstens für die Dauer der Regelstudienzeit in dem jeweiligen Studiengang.
Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.
Wechselt der Stipendiat oder die Stipendiatin während des Bewilligungszeitraums die Hochschule, wird das Stipendium entsprechend der bisherigen Bewilligung ein Semester lang fortgezahlt. Maßgeblich ist die Semesterdauer an der Hochschule, die das Stipendium vergeben hat. Die Bewerbung um ein erneutes Stipendium an der neuen Hochschule ist möglich.
Jedes Jahr veranstalten wir ein festliches Dinner für alle Förderinnen und Förderer sowie Stipendiat*innen des Deutschlandstipendiums, bei dem der Kontakt zwischen beiden Seiten aufgenommen und ausgebaut werden kann. Erhalten Sie hier einen kleinen Einblick:
Adalbert Zajadacz Stiftung • ALTANA Gruppe • AMGEN GmbH • apoBank Stiftung • Univ.-Prof. Dr. Hartmuth Arenhövel • Dr. Susanne Barner • Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Andreas Barner • BBBank Stiftung • Bauunternehmung Karl Gemünden GmbH & Co. KG • Dr. Harald Binz • BioNTech SE • Carl-Zeiss-Stiftung • DAL Deutsche Anlagen-Leasing GmbH & Co. KG • d-fine GmbH • Almut Diethelm • DZ BANK-Stiftung • Eberhard-Schöck-Stiftung • Michael Föhlings • Freunde der Universität Mainz e. V. • Freunde Junger Musiker e. V. – Musikkreis Mainz-Wiesbaden • Freundeskreis Musikhochschule Mainz e. V. • Friede Springer Stiftung • Andreas Gepp • Dr. Elke Göbel • Dr. Gerhard und Martha Röttger-Stiftung • Dr. Rainer Göbel • Dr. Rainer Wild-Stiftung • Dres. Elke und Rainer Göbel-Stiftung • Dres. Göbel Klima-Stiftung • Hans und Gertrud Kneifel-Stiftung • Haspa Hamburg Stiftung • Helga Schulz-Zöller-Stiftung • Dr. Otto Herrmann • Höppsche Stiftung gGmbH • Hoffmann-Klose-Stiftung • Univ.-Prof. Dr. Herbert Kargl • KSB Stiftung • Lions Club Mainz-Schönborn • Lions Club Wiesbaden-Neroberg • Lotto Rheinland-Pfalz-Stiftung • Mainzer Stadtwerke AG • Mainzer Wissenschaftsstiftung • Margret Hölzemann Begabten-Stiftung • Dr. Sabine May • Midas Pharma GmbH • Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer • Prof. Dr. Franz Waldeck-Stiftung • Rheinhessen Sparkasse • Dr. Klaus Ripper • Rotary Club Mainz-Rheinhessen • Santander Consumer Bank AG/ Santander Universitäten • Dr. Sebastian Schmitt • Dr. Norbert Schweickert • Sigi und Hans Meder-Stiftung • Stiftung für Nephrologie Düsseldorf • Stiftung-Toleranz-und-Humanität • Anne Strube • Dr. Duddy Sumadiwiria • TARGOBANK Stiftung • TRON gGmbH • Union Investment Stiftung • Prof. Dr. Thomas Voigtländer • Volksbank Darmstadt Mainz eG • Votum-Stiftung • VRM Stiftung • Klaus Wierzbicki • Fonds initiiert von Univ.-Prof. Dr. Ruth Zimmerling
Herzlichen Dank auch an alle Förderinnen und Förderer, die namentlich nicht genannt werden möchten.