Spuren hinterlassen

Ihr Testament zugunsten der JGU

Sie denken darüber nach, wie Sie Ihren Nachlass sinnvoll regeln und dabei die Zukunft mitgestalten können? Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, genau zu bestimmen, welche Menschen oder Institutionen bei der Verteilung Ihres Nachlasses berücksichtigt werden sollen. Über den Tod hinaus können Sie so nicht nur Ihre Angehörigen absichern, Sie prägen auch die Gesellschaft mit Ihren Ideen, lassen Ihre persönlichen Werte weiterleben oder bringen ihre Dankbarkeit gegenüber Personen oder Institutionen zum Ausdruck. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich vor Abfassung eines Testaments in erb- und steuerrechtlichen Fragen beraten zu lassen.

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz und die Johannes Gutenberg-Universitätsstiftung sind gemeinnützig und daher von der Erbschaftsteuer befreit. Das bedeutet: Ein Vermächtnis kommt in vollem Umfang dem gewünschten Zweck zugute. Mit Ihrem Letzten Willen zugunsten der JGU oder der Johannes Gutenberg-Universitätsstiftung können Sie die Zukunft von Bildung und Wissenschaft über ihren Tod hinaus nachhaltig mitgestalten – in den Bereichen, Themen oder Projekten, die Ihnen persönlich am Herzen liegen. Dazu informieren wir Sie gern! Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an (06131-3927007), wir kommen auf Wunsch auch zu Ihnen.

 

Kontakt

Dr. Kristina Pfarr
Zertifizierte Stiftungsmanagerin und -beraterin (DSA)
Bereichsleitung Universitätsförderung und Alumni
Tel.: 06131 39-27007
E-Mail